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Neue Verhaltensregeln im Sport ab Montag, den 13. Juli 2020

 

An die Vorstände aller Sportvereine der Sportregion Südniedersachen


Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

in der heutigen Landes Pressekonferenz stellte Claudia Schröder, Vizeleiterin des Corona-Krisenstabs der Landesregierung, die für Niedersachsen ab Montag in Kraft tretende Corona-Verordnung vor.

Ab dem13. Juli ist die Sportausübung in Gruppen bis zu 30 Personen ohne Berücksichtigung der Abstandsregeln grundsätzlich möglich. Der in der letzten Verordnung benannte Terminus der „festen Kleingruppe“ entfällt damit.

Zudem sei es nicht relevant, welche Sportart ausgeübt werde, so Schröder auf Nachfrage der anwesenden Journalisten.

Unter Einhaltung der Gruppengröße (30 Personen) können ab Montag auch im Breitensport Freundschaftsspiele oder sportliche Wettkämpfe ausgetragen werden. Zugelassen sind dabei 50 Zuschauer, wenn es für jeden Sportbegeisterten einen Sitzplatz gibt, sogar 500 Personen.

Ab 50 Personen müssen die persönlichen Daten erhoben und vier Wochen aufbewahrt werden. Wenn Eltern ihre Kinder beispielsweise zum Sport bringen und am Rande als Zuschauer verweilen, entfällt die Dokumentationspflicht, sofern die genannte Obergrenze von 50 Personen nicht überschritten wird.

Die neue Verordnung gilt bis zum 31. August 2020. (Für die Regulierung von Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober)

Hier finden Sie den relevanten „Sport § 26“ der Verordnung:

Hinweise zur Dokumentationspflicht: